Alberta-Deutschland Kollaborationsfond für Produktentwicklung und Kommerzialisierung

Hintergrund

Der Alberta-Deutschland Kollaborationsfond für Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung ist ein gemeinschaftlich entwickeltes Programm des Alberta Ministry for Economic Development and Trade und des German-Canadian Centre for Innovation and Research (GCCIR). Die Fördermittel werden durch den GCCIR vergeben.

Ziel

Das Hauptziel des Programms ist es, den Teilnehmern dabei zu helfen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den Aufbau von Partnerschaften im Bereich Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Die Partnerschaften sollen das Potenzial haben internationale Handelsströme zu intensivieren und Wirtschaftswachstum zu erzeugen. Weitere Ziele sind:

Die Vernetzung von Unternehmen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Bereichen,

Die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen Alberta und Deutschland, die Forschungskapazitäten und technologische Chancen erhöhen, gemeinsame Interessen adressieren und die Produktvermarktung beschleunigen

Die Initiierung innovativer Projekte und deren Vermarktung, sodass neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden können und ein wirtschaftlicher Nutzen für die Bürger in Deutschland und Alberta entsteht.

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Sechzehn Projekte werden durch den Alberta-Deutschland Kollaborationsfond gefoerdert.
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$3,72 Mio. wurden durch den Kollaborationfond an albertanischen Unternehmen verteilt

Wer ist antragsberechtigt?

Aus Alberta sind kleine und mittlelständige Unternehmen antragsberechtigt (1 bis 499 Mitarbeiter und weniger als 50 Millionen CAD Betriebseinkommen, Quelle: Industry Canada, Statistics Canada). Aus Deutschland können sowohl kleine und mittlelständige Unternehmen als auch Groβunternehmen und unabhängige Forschungseinrichtungen einen Förderantrag einreichen. Es muss jedoch beachtet werden, dass nur KMUs aus Deutschland berechtigt sind einen Förderantrag bei unserem deutschen Partner ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) zu stellen. Bei allen Förderanträgen muss ein kanadischer und ein deutscher Industriepartner, der Interesse an der Produktvermarktung hat, angegeben werden.

Auswahlkriterien für Projekte

Bei früheren Bewerbungsrunden wurden nur Projekte aus den Bereichen Clean Energy und Umwelttechnologie, Advanced Materials (einschlieβlich Mikro- und Nanotechnologie), industrielle Biotechnologie, Gesundheit sowie Informations- und Kommunikationstechnologie berücksichtigt. Zukünftig steht das Programm allen Projekten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen offen. Eine wichtige Voraussetzung ist hierbei, dass die Projekte über ein groβes Marktpotenzial verfügen. Förderfähige Projekte können sich in einer der aufgelisteten Projektphasen befinden:

Recherche und Ideenentwicklung

Produktentwicklung

Machbarkeitsstudien

Prototypenentwicklung

Projektvorstellung

Produktanforderungen und Bewertungskriterien

Legen Sie eindeutige Vermarktungsziele dar, welche mit den Programmzielen in Einklang sind (Wie wird durch das Projekt ein qualitativer und quantitativer ökonomischer Nutzen für Alberta und Deutschland erzielt?).

Erläutern Sie ihre Kompetenzen (Management, fachlich, operativ) in dem Themenfeld des Projekts und schlagen Sie ein solides deutsch-kanadisches Expertenteam vor.

Geben Sie die Aufgabenbereiche der Projektmitwirkenden an.

Stellen Sie sicher, dass die nötige Infrastruktur (Räume, Ausstattung) zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts vorhanden ist.

Bringen Sie bewährte Methoden zum Einsatz.

Fügen Sie ein Konzept zur Risikobewertung und -minderung bei.

Verwenden Sie realitätsnahe Indikatoren (z.B. Kapitalwert oder IZF-Methode).

Legen Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und einen Plan zur Erfüllung des Firmenanteils bei der Projektfinanzierung dar.

Veranschaulichen Sie überzeugend die langfristige Innovationsfähigkeit Ihres Projekts.

Skizzieren Sie die zu erwartende Rendite für alle Beteiligten.

Schildern Sie, wie Sie den Schutz des geistigen Eigentums handhaben werden.

Bewerbungsablauf

Alle Bewerber für eine Förderung durch den Alberta-Deutschland Kollaborationsfond für Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung werden von Fachleuten aus verschiedenen Industriebereichen vorab begutachtet. Daraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerbungen. Die endgültige Entscheidung obliegt einem Lenkungsausschuss. Dieser besteht aus einem Vertreter der Industrie, einem Mitglied der Regierung Albertas und einem Vertreter des GCCIR.

Förderung

Derzeit beträgt die maximale Fördersumme durch das GCCIR für Unternehmen aus Alberta 250.000 CAD. Der Betrag kann auf verschiedene Projekte aufgeteilt werden, sofern diese genehmigt wurden. Um die Förderung zu erhalten, muss das Unternehmen aus Alberta Eigenmittel und Sacheinlagen bereitstellen, die der gewährten Fördersumme entsprechen. Die deutschen Partner bewerben sich parallel dazu beim ZIM, durch das sie ihre Fördermittel erhalten. Sollte das deutsche Unternehmen zu groβ sein um durch ZIM gefördert zu werden, so ist eine Teilnahme nur möglich, wenn es einen Beitrag leistet, der den durch das GCCIR zur Verfügung gestellten Mitteln entspricht. Alle Finanzierungsquellen müssen ausgewiesen werden.

Informationsmaterial

Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Alberta Ministry of Innovation and Advanced Education

Frequently Asked Questions

Bewerbungsunterlagen

Alle Teilnehmer sind dazu verpflichtet, einen kurzen Projektvorschlag in englischer Sprache zu formulieren, der von allen, am Projekt teilnehmenden Partnern, unterschrieben werden muss. Dieser muss zusammen mit einem ersten Entwurf bezüglich der zukünftigen Kooperationsvereinbarungen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an g.nagel@aif-projekt-gmbh.de und info@gccir.ca geschickt werden.

GCCIR Bewerbungsantrag

Unternehmen aus Alberta senden ihre Bewerbungsunterlagen bitte elektronisch an info@gccir.ca.

Die deutschen Partnerunternehmen wenden sich bitte an ZIM bzw. an die AiF Projekt GmbH.